AGBs Kur- und Sporthotel Bad Hindelang
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Gastaufnahmevertrag). Der
Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der
Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis gebucht, sind die Optionsdaten
für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel
ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung einen
Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hotel
angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Da Hotel ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei
Unternehmen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Stornierungsfristen:
- Stornierung bis einschl. 31. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: kostenfrei
- Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 30% des vertraglich vereinbarten Arrangementpreises. - Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen: Berechnung von 60% des vertraglich vereinbarten Arrangementpreises. - Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder
Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 70% des
vertraglich vereinbarten Arrangementpreises (mit Halbpension) bzw. 80% des
vertraglich vereinbarten Arrangementpreises (mit Frühstück)
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten
Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden oder wenn der Gast ohne
ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummer 5 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur
Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem
Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Sollten Störungen der Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem
Hotel unverzüglich anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgeltes
ausgeschlossen.
2. Das Hotel haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
3. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist die Haftung des Hotels jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Hotel einen Mangel
arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.
5. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
6. Für Aufwendungsansprüche des Kunden gelten vorstehende Nr. 2 bis 5 entsprechend.
7. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisanhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die
Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 5 entsprechend. Die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.
9. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der
vorstehenden Ziffer VII Nummer 1 bis 5 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
der Kur- & Sporthotel Bad Hindelang Appartementhaus GmbH
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